Es müssen alle öffentliche Gehwege frei von Eis und Schnee sein.
Für was bin ich verpflichtet?
- Sie sind verpflichtet rund um ihr Grundstück egal ob es unbebaut oder bebaut ist zu streuen und zu kehren.
- Selbst wenn der Eigentümer die Aufgabe an einen Dienstleister oder Mieter übertragen hat, muss er prüfen ob diese auch ausgeführt wurde.
Wie gestreut und gekehrt werden?
- Auf Gehwegen ist ein Streifen von 1,50 m zu streuen und räumen. Wenn der Gehweg jedoch schmäler ist minimal einen 1 m.
- Wenn die Straße 5,50 m oder breiter ist aber keinen Bürgersteig hat muss der Besitzer des anliegenden Grundstückes 1,50 m entlang des Grundstückes kehren und streuen.
- Ist die Straße schmäler muss mindestens 1 m bearbeitet werden.
- Grenzt ein Übergang oder eine Haltestelle des öffentlichen Nahverkehr an ihr Grundstück sind sie verpflichtet den Zugang zu diesem zu bearbeiten.
- Im Falle das Eis auf den Gehwegen liegt sind sie verpflichtet dieses aufzuhacken und in den Straßenrinnen zu entsorgen.
- Es ist nicht erlaubt Schnee oder Eis von ihrem Grundstück auf Gehwege oder Fahrbahnen abgelagert werden.
Was darf ich streuen?
Obwohl viele denken das Salz optimal zum streuen ist, ist dies verboten.
Deswegen tun sie der Umwelt, ihren Tieren und dem Grundwasser eine Freude und streuen sie lieber etwas aus dieser Liste:
- Lava
- Sand
- Split
- Granulat
Achten sie darauf das diese den blauen Umweltengel tragen.
Warum darf die Stadt mit Salz streuen?
Der Entsorgungsbetrieb streut mit Salz um einen sicheren Verkehr zu gewährleisten.
Durch elektrische Steuerung sind die Salzmengen pro m² genausten abgemessen und dadurch viel geringer als durch das streuen mit der Hand. Dazu kommt das das Salz auf den Straßen direkt in die Kanalisation fließt und nicht in das Grundwasser.
weitere Informationen: Entsorgungsbetrieb Mainz
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