„Es wird festgestellt, dass die Klägerin (wvr, Anm. d. Red.) die Inhaberin der Wasserversorgungsrechte für Laubenheim und Ebersheim ist“, verkündete der Vorsitzende Richter Dr. Jörg Schäfer das Urteil am Montagmorgen (18.12.2017). Die Wasserversorgung Rheinhessen-Pfalz (wvr) behält damit weiterhin die seit mehr als 100 Jahren bestehende Konzession und der zugrundeliegende Vertrag zur Wasserversorgung der beiden Stadtteile bleibt gültig.
Damit musste die Stadt Mainz, welche die Versorgung der beiden Stadtteile Laubenheim und Ebersheim neu regeln möchte, im Rechtsstreit mit der wvr eine Niederlage hinnehmen. Eine Berufung vor dem Oberlandesgericht ist möglich.
Der Geschäftsführer des wvr, Ronald Roepke begrüßte das Urteil und bedankte sich bei allen Unterstützern für das klare Bekenntnis zur wvr.
Der Laubenheimer Ortsbeirat hatte sich einstimmig, ebenso wie der Ebersheimer Ortsbeirat für den Verbleib bei der wvr als Wasserversorger ausgesprochen.