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Feuerwerk an Silvester: Kommen Sie sicher und gut ins Neue Jahr 2026

Silvesterfeuerwerk Regel beachten

🌟 Tipps für ein sicheres und rücksichtsvolles Silvester in Laubenheim

Silvesterfeuerwerk kann ein schöner Brauch sein – wenn alle verantwortungsvoll handeln. Mit Rücksicht, Umsicht und Respekt gegenüber Mensch, Tier und Umwelt steht einem sicheren Jahreswechsel mit Prosit Neujahr 2026 in Mainz-Laubenheim nichts im Wege.

Unsachgemäßer Umgang mit Feuerwerk führt jedes Jahr zu schweren Verletzungen. Deshalb:

Bitte halten Sie sich an die Regeln und helfen Sie dabei mit, Unfälle und Brände zu vermeiden.

  • Zünden Sie Feuerwerk nur dort, wo es erlaubt ist.
    Die Mainzer Ordnungsdezernentin Manuela Matz weist zum Jahresende 2025 erneut darauf hin, dass das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern grundsätzlich (§ 23 Abs. 1 der 1. Sprengstoffverordnung) verboten ist!

  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist nur am 31. Dezember 2025 sowie am 1. Januar 2026 erlaubt.

  • Böller und Raketen dürfen nur im Freien gezündet werden

  • Personen unter 18 Jahren ist der Besitz / das Überlassen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 zum Abbrennen nicht erlaubt.

  • Blindgänger sollten nicht noch einmal gezündet werden.

  • Feuerwerk niemals unter Alkohol- oder Drogeneinfluss zünden.

  • Feuerwerkskörper nicht in der Hand halten.

  • Abstand zu Menschen, Gebäuden und Fahrzeugen einhalten.

  • Nur geprüfte Produkte verwenden – illegale Böller sind extrem gefährlich.

  • Zugelassen ist lediglich das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorien F1 und F2.

Böller und Raketen müssen eine Registrierungsnummer sowie das Zulassungszeichen der Bundesanstalt für Materialprüfung (BAM) oder ein gültiges CE-Zeichen in Verbindung mit der Kennnummer der Prüfstelle (BAM: 0589) tragen.

Feuerwehr, Rettungsdienste und die Polizei sind rund um Silvester stark ausgelastet. Jede vermeidbare Verletzung oder jeder Brand bindet wertvolle Einsatzkräfte. Bitte machen Sie soweit möglich Platz, behindern Sie die Einsätze nach Möglichkeit nicht und verhalten sich rücksichtsvoll.

Festgestellte Verstöße gegen die bestehenden Abbrennverbote und Verbotszonen stellen Ordnungswidrigkeiten dar. Diese können im Einzelfall mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.

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