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Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest

aus aktuellem Anlass bittet der für Mainz zuständige Amtstierarzt Dr. Markus Wacker die Ortsverwaltungen um Unterstützung bei den Maßnahmen zur Verhinderung der Ausbreitung der Geflügelpest (H5N8, Aviäre Influenza, Vogelgrippe) in die Hausgeflügelbestände. Es besteht deshalb auch für Geflügel im Mainz-Laubenheim Stallpflicht ohne Ausnahme.

Die aktuelle Lage zur Vogelgrippe in Deutschland spitzt sich weiter zu, die „Einschläge rücken täglich näher“. Das Friedrich-Löffler-Institut für Tierseuchendiagnostik des Bundes geht in der aktuellen Risikobewertung von einer hohen Gefährdung der Einschleppung von Geflügelpest in die Haustierbestände durch Zugvögel aus, insbesondere durch Zugvögel aus Osteuropa, die in den kommenden Wochen hier auf den angestammten Rast- und Ruheplätzen erwartet werden. Im Kreis Mainz-Bingen (Rheinschiene, Selztal) und im Zuständigkeitsbereich der Stadt Mainz (Rheinauen) befinden sich angestammte und stark frequentierte Rast- und Ruheplätze mit regem Flugverkehr. 

Die Kreisverwaltung hat mit Allgemeinverfügung vom 16.11.2016 zur Aufstallung von Geflügel und zur Einschränkung des Tierhandels zum Schutz gegen die Aviäre Influenza in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken, öffentlich bekanntgemacht am 17.11.2016 und damit bindend ab 18.11.2016, die Stallpflicht ohne Ausnahmen angeordnet. Der Bund hat darüber hinaus mit der Verordnung über besondere Schutzmaßregeln in kleinen Geflügelhaltungen vom 18.11.2016 Biosicherheitsmaßnahmen für alle Geflügelbestände angeordnet, die sich im Wesentlichen auf Dokumentationspflichten, Beschränkung des Personen- und Tierverkehrs in den Beständen und Maßnahmen zur Reinigung und Desinfektion von Schuhen, Stallkleidung und Gerätschaften beziehen.

Leider wurde von Seite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen festgestellt, dass sich viele Geflügelhalter wider besseres Wissen und trotz wiederholter Appelle in den Medien, vorsätzlich nicht an die angeordneten und damit verbindlich vorgeschriebenen Maßnahmen halten. Dieses verantwortungslose Verhalten gefährdet nicht nur den eigenen Bestand, sondern auch die Geflügelbestände im Umkreis von 1000 m. Denn im Falle eines Ausbruchs wird nicht nur der betroffene Geflügelbestand gekeult, sondern auch die Bestände im 1000 m-Radius, unter Umständen auch im 3000m-Radius. Dabei macht es leider keinen Unterschied, ob die Halter der Nachbarbestände sich verantwortungsbewusst an die Stallpflicht und die Biosicherheitsmaßnahmen gehalten haben.

Einen gewachsenen und teilweise über Generationen betreuten Geflügelbestand von heute auf morgen zu verlieren, weil einige Halter sich verantwortungslos und aus fadenscheinigen Motiven über notwendige Maßnahmen hinweggesetzt haben, ist zum einen tragisch, zum anderen birgt es natürlich auch ein enormes gesellschaftliches Konfliktpotential durch die sicher zu erwartenden Schuldzuweisungen und berechtigten Regressforderungen gegen den Verursacher.

Die Verschleppung der Geflügelpest kann nur im Rahmen der Solidaritätsgemeinschaft eingedämmt werden. Jeder Geflügelhalter muss hier seinen Beitrag leisten und Verantwortung übernehmen, nicht nur für seinen Bestand sondern zwangsläufig auch für alle Bestände in der Nachbarschaft. Pressemitteilungen in den regionalen Medien und unangemeldete Kontrollen, die bei über 1200 gemeldeten Beständen im Kreis und der Stadt Mainz natürlich nur punktuell und nicht flächendeckend erfolgen können, haben bisher nicht in der gewünschten Art und Weise zur Problembewusstseinsbildung beigetragen. „Dies liegt auch an der räumliche Distanz zwischen Bürger und Veterinärbehörde“, sagte Dr. Wacker.

Die Ortsverwaltung bittet darum, bei sich bietenden Gelegenheiten oder durch aktive Ansprache, für die Einhaltung der Stallpflicht und die angeordneten Biosicherheitsmaßnahmen im Ort zu werben. Vielleicht gelingt es so, Problembewusstsein zu entwickeln und das drohende Konfliktpotential zu entschärfen.  Das dürfte sicher jetzt einfacher sein als im „Worst Case-Szenario“.

Alle notwendigen Informationen finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen unter:

http://mainz-bingen.de/deutsch/verwaltung/GB_IV/gesundheit_veterinaer/tierseuchen.php

Sehr gute und stets aktualisierte Informationen zur aktuellen Tierseuchenlage finden Sie auf der Internetseite des Friedrich-Loeffler-Instituts unter: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/klassische-gefluegelpest/


Auszug aus der

A l l g e m e i n v e r f ü g u n g 
 
1. Sämtliches im Landkreis Mainz-Bingen sowie im Stadtbereich Mainz gehaltene Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) ist ab sofort ausschließlich

a) in geschlossenen Ställen

oder

b) unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung und mit einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenabgrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung), zu halten.

2. Jeder Geflügelhalter, der seiner Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels nach § 26 Abs. 1 der Viehverkehrsverordnung bisher noch nicht nachgekommen ist, hat die Haltung von Geflügel unverzüglich bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen (Abteilung Veterinärwesen und Landwirtschaft) anzuzeigen.

3. Geflügelbörsen und Märkte sowie Veranstaltungen anderer Art, bei denen Geflügel verkauft oder zur Schau gestellt werden soll, sind verboten.

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