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Geflügel-Freilaufverbot ist aufgehoben

PH_397
Freilaufendes Wildgeflügel

Wie Landrat Claus Schick am 17. März öffentlich mitteilte, ist die Allgemeinverfügung der Kreisverwaltung Mainz-Bingen zur Aufstallung von Geflügel und zur Einschränkung des Tierhandels zum Schutz gegen die Aviäre Influenza in einem festgelegten Gebiet zu präventiven Zwecken vom 16.11.2016 wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben.

Diese tierseuchenrechtliche Anordnung gilt gemäß § 41 Abs. 4 Satz 4 des VwVfG i. V. m. § 1 Abs. 1 LVwVfG am auf die öffentliche Bekanntmachung folgenden Tag als bekanntgegeben.

Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Mainz-Bingen, – Außenstelle Mainz – , Große Langgasse 29, 55116 Mainz, einzulegen.

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