
siehe Wahlbenachrichtigung

Bundestagswahl am 23. Februar 2025
Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger von Mainz-Laubenheim sind aufgerufen, ihre Stimme abzugeben und so die Zukunft unseres Landes mitzugestalten.
Auf Ihrer Wahlbenachrichtigung finden Sie die Anschrift des Gebäudes, in dem sich Ihr Wahllokal befindet. Die Nummer Ihres Stimmbezirkes und die Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, sind ebenfalls aufgedruckt.
Als Identitätsnachweis reicht im Wahllokal im Regelfall die Wahlbenachrichtigung aus. Auf Verlangen hat sich die Wählerin bzw. der Wähler auszuweisen. Bitte bringen Sie einen gültigen Personalausweis bzw. Reisepass mit.
Wie wird gewählt?
Jede wahlberechtigte Person hat zwei Stimmen; eine Stimme für die Wahl des Abgeordneten seines Wahlkreises und eine Stimme für die Wahl einer Landesliste.